Stand: November 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für die Benützung der Tennis-, Squash- und Badmintonanlage. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jeder Miete und Benützung der Anlagen von Blue Point (Tennis und Squash) sowie Blue Shuttle (Badminton).

1. PLATZMIETE

Für die Benützung aller Plätze muss eine Mietgebühr (Platzmiete) entrichtet werden. Diese muss vor Spielbeginn am Empfang bezahlt werden. Wird nach der Beendigung der bezahlten Spielstunde weitergespielt, wird die Nachspielzeit pro Rata verrechnet.

Die Platzzuteilung ist einzuhalten.

Der Betrag der Platzmiete ergibt sich aus den aktuellen Preislisten. 

2. BENÜTZUNG DER PLÄTZE, HAFTUNG

Im gesamten Sportcenter ist das Rauchen untersagt.

Die Benützung der Infrastrukturen verpflichtet dazu, die Anlagen und die dazugehörigen Ausrüstungsgegenstände mit gebührender Sorgfalt zu behandeln.

  Insbesondere sind folgende Regeln einzuhalten:

·            Die Hallen dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden. Es sind keine Outdoorschuhe erlaubt.

·            Auf den Badmintonplätzen, den Squash-Courts und auf dem Tennisplatz Nr. 6 darf nur mit Hallenschuhen mit nicht abfärbenden Sohlen gespielt werden.

·            Die Tennishallengenossenschaft und die Badmintonhallen-Genossenschaft behalten sich das Recht vor, dem Verursacher von Verschmutzungen
          jeglicher Art, insbesondere für das Entfernen von Strichen der abfärbenden Schuhsohlen, die gesamten Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

·            Es wird auf der gesamten Anlage um Ordnung und sportliches Verhalten gebeten. Eltern sind angehalten, auf ihre Kinder zu achten.

·            Die Benützung der gesamten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die Unfall-, Diebstahl-, und Haftpflichtversicherung ist Sache der Benutzer.

·            Alte, spröde Griffbänder können zerbröseln und schwarze Striemen auf dem Hallenboden verursachen. Die Reinigungskosten von CHF 250.- gehen
           zu Lasten des verursachenden Platzmieters.

3. RESERVATIONEN

Tennis-, Squash-, Tischtennis- und Badmintonstunden können während den Öffnungszeiten telefonisch bis maximal vier Wochen im Voraus gebucht werden. Wer sich online unter www.bluepoint.ch oder www.blueshuttle.ch registriert, kann selbst bis maximal vier Wochen im Voraus Plätze buchen.

4. STORNO-BEDINGUNGEN

Vorgenommene Buchungen für den aktuellen Tag können innerhalb einer Stunde wieder gebührenfrei annulliert werden. Darüber hinaus ist eine gebührenfreie Stornierung nur bis 24 Stunden vor der Startzeit der Buchung möglich. Die Stornierung kann per Telefon oder für buchungsberechtigte Kunden online erfolgen. Findet die Stornierung zu spät statt, ist die Platzmiete geschuldet.

5. RABATTE

Jugendliche bis 18 Jahre und Studenten (gegen Ausweis) erhalten 50% Rabatt auf Einzelstunden-Buchungen von Montag bis Freitag: im Tennis von 08.00 bis 17.00 Uhr, im Squash von 08.00 bis 17.15 Uhr und im Badminton von 08.30 bis 17.30 Uhr. Davon ausgenommen sind Feiertage. Der Rabatt gilt nicht für Abonnemente und Fixplätze.

Rabatte sind nicht kumulierbar.

6. KUNDENKONTO

Der Kunde kann irgendeinen Betrag für Platzbelegungen auf sein Kundenkonto einzahlen. Ein genügender Saldo vorausgesetzt, erhält der Kunde auf Belegungen für Tennis, Squash, Badminton oder Tischtennis einen Rabatt von 5% auf der Platzmiete. Die Platzmiete wird direkt dem Kundenkonto belastet.

7. FIXPLÄTZE

7.1 Tennis und Squash

Winterfixplatz / Sommerfixplatz / Jahresfixplatz sind im Voraus gegen Rechnung zu bezahlen und bedeuten, dass während der gemieteten Periode die Plätze am festgelegten Wochentag, jeweils zur gleichen Zeit und auf dem gleichen Platz, reserviert sind. Ausfallstunden wegen Feiertagen, Turnieren oder anderen Veranstaltungen werden gutgeschrieben.

Vertragsbeginn für Jahres- und Winterfixplätze ist der erste Tag der Wintersaison, für Sommerfixplätze der erste Tag der Sommersaison. Die Saisonzeiten sind auf der Webseite publiziert und im Vertragsdokument erwähnt.

Die Konditionen für die Weiterführung der Miete werden bis zum Ende der Vertragsdauer bekannt gegeben. Der Mieter hat während 30 Tagen ein Vorrecht, den gleichen Platz am gleichen Tag zur gleichen Zeit und zu den dannzumal geltenden Konditionen zu mieten. Macht der Mieter innert 30 Tagen keinen Gebrauch von seinem Vormietrecht, ist der Vermieter frei, den Platz anderweitig zu vermieten.

Absage von Fixplätzen für Tennis, Squash

Kann eine Fixplatzstunde nicht benützt werden, so kann der Fixplatz zur Vermietung freigegeben werden, entweder im Onlinesystem (falls die Kundin/der Kunde registriert ist) oder per Telefon oder mündlich am Empfang.

Bei Weitervermietung des Platzes (sofern alle Plätze belegt sind) wird die Stunde zur Benützung in der gleichen Saison gutgeschrieben. Abgesagte Fixplatzstunden können nur vor- oder nachgeholt werden; eine Rückvergütung in bar ist ausgeschlossen.

Die entsprechenden Gutscheine werden anfangs des Folgemonats zugestellt. 

7.2 Badminton

Für Zeiten zwischen 17.30 und 22.30 Uhr werden bei Freigabe durch den Mieter CHF 25 gutgeschrieben, sofern alle Plätze belegt waren und der Platz vermietet wurde. Die Freigabe muss mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen

Der gutgeschriebene Betrag wird innerhalb der Vertragsperiode direkt von der neuen Rechnung im Folgejahr abgezogen. Erfolgt auf die neue Saison eine Kündigung des Fixplatzes, wird der gutgeschriebene Betrag mit 80% vergütet.

Der Preis je Platzstunde richtet sich nach der gültigen Preisliste. Allfällige Preisänderungen werden von der Badmintonhallen-Genossenschaft jeweils bis Ende April publiziert und mitgeteilt.

Die Weitervermietung des Fixplatzes ist eine Dienstleistung des Sportcenters.

Andere Regelungen über eine Entschädigung wegen Krankheit oder Unfall können nur mit der Centerleitung vereinbart werden.

Die Badmintonhalle ist videoüberwacht.

7.3 Besondere Anlässe

Die Tennishallengenossenschaft bzw. die Badmintonhallen Genossenschaft behalten sich das Recht vor, für besondere Anlässe (Turniere, Veranstaltungen) Fixplatzstunden abzusagen. Diese werden vollumfänglich vergütet oder gutgeschrieben.

8. TENNISSCHULE

Die Tennishallengenossenschaft bzw. die Badmintonhallen-Genossenschaft behalten sich das Recht vor, für besondere Anlässe (Turniere, Veranstaltungen) Fixplatzstunden abzusagen. Diese werden vollumfänglich vergütet oder gutgeschrieben.

9. PARKPLÄTZE

Die Anlagen verfügen über keine eigenen Parklätze. Kunden benützen die öffentlichen Parkplätze bei der Reithalle oder beim Sportzentrum Buchholz.

10. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Uster.

11. Inkraftsetzung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden durch die Verwaltung der Tennishallengenossenschaft Buchholz Uster am 1. November 2023 genehmigt und gelten ab sofort. Die Badmintonhallen-Genossenschaft hat dem Dokument gleichentags explizit zugestimmt.